Die Begutachtung erfolgt auf Honorarbasis.
ACHTUNG:
Sollten Sie zum Termin nicht erscheinen wird das entfallene Honorar in der Höhe von bis zu 100% des Behandlungshonorars in Rechnung gestellt. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24h) kann ein Ausfallhonorar in der Höhe von bis zu 100% des Behandlungshonorars in Rechnung gestellt werden.